Politik
Asylbewerber bekommen WLAN-Gebühren zurück
Kosten für einen WLAN-Hotspot in Asylunterkünften dürfen den Bewohnern nur zu höchstens 30 Prozent von ihren Geldleistungen abgezogen werden. Das hat das Landessozialgericht in Schweinfurt entschieden.
In einem Vergleich einigten sich Asylbewerber der Unterkunft in Obernburg und das Landratsamt Miltenberg auf eine entsprechende Regelung. Das Landratsamt Miltenberg hatte die Geldleistungen der Asylbewerber um die Kosten eines 2018 eingerichteten WLAN-Hotspots gekürzt. Asylbewerber erhielten seither wegen der Nutzung dieser Interneteinwahl rund 35 Euro pro Person und Monat weniger.
Konflikt mit dem Existenzminimum
In der Vorinstanz hatte das Sozialgericht Würzburg diese Praxis mit dem Hinweis auf das Existenzminimum für unrechtmäßig erklärt. Dagegen legte der Landkreis Miltenberg auf Weisung des bayerischen Innenministeriums in acht Fällen Berufung vor dem Landessozialgericht ein. Dem dort geschlossenen Vergleich zufolge muss das Landratsamt nun zu viel in Abzug gebrachte Beträge zurückzahlen.
Richtungsweisend für Behörden
Eine Sprecherin des Gerichts sagte am Montag auf Anfrage, auch wenn es sich nur um einen Vergleich handele, dürfe erwartet werden, dass die Behörden die Rechtsauffassung des Gerichts zur Kenntnis nehmen und ihre Praxis entsprechend anpassen.
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