Politik
Das Covid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz – VERBREITEN!
Der Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage wieder auf, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen. Die Regierung macht einfach eine Gesetzesänderung, somit wäre ohne epidemische Lage, ALLE Maßnahmen, inkl. Maskenpflicht, befristet bis 31.03.2021 und bis spätestens 31.03.2022 gültig.
Mit dieser Feststellung werde das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt , durch Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen zu beschließen. Ich bin es Leid, irgendwelchen Tagesschau-Verdummten Gutmenschen Aufzuklären zu versuchen. Wenn diese Gesetzesänderung wie zu erwarten durchgewunken wird….Dann wars das mit diesem Land.
Und diesmal gilt die Ausrede :
“Davon hab ich nichts gewusst” nicht mehr!! Die nächsten Generationen werden Fragen “WARUM WIE KONNTE DAS PASSIEREN?”
Drucksache Bundestag:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/200/1920042.pdf
Webausfertigung:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw25-de-corona-rechtsverordnungen-701082
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